Für die Zulassung zum Fernstudium an der DIPLOMA Hochschule benötigst Du eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Meister, etc.).
Die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen mit österreichischen Bildungsnachweisen müssen zunächst auf die Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 des hessischen Hochschulgesetzes, den Vorgaben der KMK (www.anabin.de) sowie auf Grundlage der Zulassungskriterien der entsprechenden Prüfungsordnung der DIPLOMA Hochschule (Abschnitt II § 5) vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft werden.
Bitte beachte, dass wir und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) mindestens folgende Unterlagen benötigen, um die Anerkennung Deine Bildungsnachweise rechtsverbindlich beurteilen zu können:
- Alle österreichischen Vorbildungsnachweise (Abschlusszeugnis nebst Noten- und Fächeraufschlüsselung, Immatrikulations- und Studiennachweise bzw. Hochschulzeugnisse) in amtlich beglaubigter Kopie
- Tabellarischer Lebenslauf, der über die schulische, berufliche, ggf. auch hochschulische Ausbildung ebenso Auskunft gibt wie über die beruflichen Tätigkeiten.
- Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses)
- Eine Meldebescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie
Die rechtsverbindliche Einschreibung als ordentlicher Studierender unserer Hochschule kann erst erfolgen, wenn die Gleichwertigkeit mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bestätigt wurde.
Die Kosten für die Bearbeitung der Bewerbung und die Prüfung und Bewertung der österreichischen Bildungsnachweise sind vom Studienbewerber zu tragen.